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Impressum & AGB

Impressum                

Verantwortlich(auch für redaktionelle Inhalte)
GRIES Tor-Manufaktur GmbH
Göteborger Straße 5
D-66482 Zweibrücken

Telefon:+49 6332 5004490
E-Mail: hallo@gries-tormanufaktur.de
Internet: www.gries-tormanufaktur.de

Vertretungsberechtigt
Jeanette Gries (Geschäftsführerin)

Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Zweibrücken
Registernummer: HRB 1403 Z

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 182283671

Verbraucherstreitschlichtung

Wir sind weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Links

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seitenunterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung,Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen desUrheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw.Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch gestattet.

Dieses Impressum gilt auch für sämtliche Internet- und Social-Media-Seiten der GRIES Tor-Manufaktur GmbH.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Werklieferungen, Werkleistungen, Montagen, Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen, Instandsetzungen, Sicherheits- und UVV-Prüfungen, Störungsbeseitigungen, Noteinsätze sowie sonstige Leistungen der Gries Tor-Manufaktur GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Gries Tor-Manufaktur GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen auf fremde Geschäftsbedingungen stellt keine Zustimmung dar.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote der Gries Tor-Manufaktur GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Beginn der Ausführung, durch Lieferung oder durch sonstige eindeutige Annahme des Auftrags zustande.

Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden und Nachträge können, soweit gesetzlich zulässig, auch in Textform oder über elektronische Kommunikationswege vereinbart werden.

Angaben in Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, Maßblättern, technischen Beschreibungen, Herstellerunterlagen, Gewichts- oder Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Technische Änderungen in Konstruktion, Material, Ausführung oder Herstellerwahl bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und Sicherheit, Funktion sowie Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

An Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfen, technischen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich die Gries Tor-Manufaktur GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.

3. Preise und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen wirksamen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags sind oder sich während der Ausführung als notwendig, zweckmäßig oder vom Auftraggeber gewünscht herausstellen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Montage- und Demontagearbeiten, Reparaturen, Fehlersuchen, Wartungsarbeiten, Wartezeiten, weitere An- und Abfahrten, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgungsleistungen, Hebebühnen, Kräne, Gerüste, Maschinen, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten.

Arbeiten nach Zeitaufwand werden auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt gültigen Verrechnungssätze der Gries Tor-Manufaktur GmbH berechnet. Arbeits-, Fahrt-, Warte-, Rüst-, Lade-, Beschaffungs- und Dokumentationszeiten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, soweit sie zur Durchführung des Auftrags anfallen.

Materialien, Ersatzteile, Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Express-, Beschaffungs- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Ersatzteile, Sonderanfertigungen sowie speziell für den jeweiligen Auftrag beschaffte Materialien werden ausschließlich für den Auftraggeber bestellt und sind grundsätzlich von Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen.

Wird ein Auftrag nach Bestellung solcher Artikel storniert oder aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, können die bereits entstandenen Material-, Versand-, Planungs-, Beschaffungs- und Arbeitskosten berechnet werden.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Gries Tor-Manufaktur GmbH ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen, Sonderbestellungen, kundenspezifischen Fertigungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Gries Tor-Manufaktur GmbH ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

5. Lieferung, Montage und Ausführung

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und den Vorgaben der jeweiligen Hersteller, soweit diese für die beauftragte Leistung einschlägig sind.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ein ungehinderter und sicherer Zugang zur Anlage sowie ein ausreichend freigeräumter Arbeitsbereich vorhanden sind. Er stellt erforderliche Zufahrten, Schlüssel, Zugangscodes, Berechtigungen, Strom- und Wasseranschlüsse sowie einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

Notwendige bauseitige Vorleistungen, Fundamente, Befestigungsmöglichkeiten, Elektroanschlüsse, Leitungen, Gerüste, Kräne, Hebebühnen, Hubmittel, Stemmarbeiten, Maurerarbeiten, Abdichtungen und sonstige Gewerke sind vom Auftraggeber bereitzustellen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

Entstehen durch fehlende Zugänglichkeit, unzureichende Vorbereitung, nicht abgeschlossene Vorarbeiten, fehlende Ansprechpartner oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen, Wartezeiten, Zusatzarbeiten oder weitere Anfahrten, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand gesondert berechnet.

Werden vereinbarte Montage-, Wartungs-, Reparatur- oder Servicetermine weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben oder kann der Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, können die entstandenen Anfahrts-, Personal-, Ausfall-, Miet-, Material- und sonstigen Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Liefer-, Montage- und Ausführungszeiten beruhen auf dem bei Angebotserstellung bekannten Stand. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

Gries Tormanufaktur GmbH
Göteborger Straße 5
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